24 –Stunden Betreuung schnell, sorglos und ohne Vermittlungsgebühren
24- STUNDEN BETREUUNG FÜR SENIOREN
24- STUNDEN BETREUUNG FÜR SENIOREN

24-Stunden Betreuung

 
Eine 24-Stunden Betreuung bedeutet, dass eine Betreuerin Tag und Nacht bei der zu betreuenden Person anwesend ist. Während dieser Zeit wohnt die Betreuerin im Haushalt der zu betreuenden Person und erledigt die im Vorfeld vereinbarten Aufgaben.
Eine 24-Stunden Betreuung beinhaltet laut Hausbetreuungsgesetz folgende Tätigkeiten:
  • die Führung des Haushalts (Einkaufen, Reinigungstätigkeiten, Wäscheversorgung, Kochen usw.)
  • die Unterstützung der betreuungsbedürftigen Person zum Schutz ihrer wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Interessen (z.B. Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen)
  • die Unterstützung bei der Lebensführung und im Alltag (Ankleiden, Körperpflege usw.)
  • Gesellschaftsfunktion
  • die Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die für die betreuungsbedürftige Person getätigten Ausgaben
Einsatzzeiten und Leistungsumfang sind nach den individuellen Bedürfnissen des Patienten mit der Betreuungskraft zu vereinbaren.

Rahmenbedingungen der 24-Stunden Betreuung

Die Betreuerin wohnt bei der zu betreuenden Person. Da eine Betreuung rund um die Uhr geistig und körperlich sehr anstrengend ist, sollte der Betreuungskraft ein Minimum an Erholung und Behaglichkeit ermöglicht werden.
Der Betreuungskraft sollte ein Zimmer mit einem Bett und einem Kleiderschrank zur Verfügung gestellt werden. Eine Mitbenutzung des Bades ist selbstverständlich. Neben einer angemessenen Unterkunft für die Betreuerin sollte mindestens dreimal pro Tag Verpflegung in ausreichendem Maß seitens der Familie gewährleistet sein. Die Betreuerin hat in Absprache mit den zuständigen Familienmitgliedern einen Anspruch auf zwei Stunden Freizeit täglich.

Kosten und Finanzierung

Der Preis hängt vom Gesundheitszustand des Patienten und dem damit zusammenhängenden Betreuungsumfang ab. Einen Preisvorschlag können wir Ihnen erst nach dem unverbindlichen Ausfüllen von unserem Fragebogen  unterbreiten. Der von uns angebotene Tagessatz enthält: Honorar für die Betreuungskräfte, Personal- und Beratungsleistungen von SunSet Blvd. sowie Steuern. Die Sozialabgaben werden extra für den Einzelfall berechnet und in Rechnung gestellt. Wir können deren Höhe nicht beeinflussen, weil sie von der Sozialversicherungsanstalt auf  Basis des Einkommensteuerbescheides der Betreuungskraft berechnet werden.
Die Fahrtkosten werden von den Betreuungskräften verauslagt. Diese werden den Betreuerinnen nach der Anreise von der Familie bar erstattet.
Wir versuchen unsere Preise möglichst übersichtlich zu halten und verlangen keine versteckten Kosten. Die 24-Stunden Betreuung von SunSet Blvd. erfolgt ohne Vermittlungs-, Bearbeitungs-, Mitgliedschafts-  oder sonstige nachträgliche Gebühren!

Bundesförderung und Pflegegeld

Seit November 2008 können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die finanzielle Förderung durch den Staat soll die Pflegekosten auf einem bezahlbaren Niveau halten.
Das Konzept der 24 Stunden Betreuung wird durch den Staat unterstützt.
Für den Erhalt einer Förderung bestehen folgende allgemeine Anspruchsvoraussetzungen:
  • Es muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen - das Betreuungsverhältnis entsteht durch die Beschäftigung von einer selbstständigen Betreuungskraft
  • Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3
  • Es muss eine Notwendigkeit zur 24 – Stunden Betreuung vorliegen
  • Einkommensgrenze 2.500 € netto monatlich (nicht zum Einkommen zählen u. A. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen)
Die Förderhöhe ist beim Einsatz selbstständiger Betreuungskräfte (ab 1. November 2008):
  • 275 Euro pro Monat und Betreuungskraft
  • Maximal 550 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)
Zur Beantragung des Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung müssen die Formulare des Bundessozialamtes verwendet werden. Alle erforderlichen Formblätter finden Sie auf der Homepage des Bundessozialamtes. SunSet Blvd. unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen des Formulares.
Außerdem steht jeder pflegebedürftigen Person Anspruch auf Pflegegeld zu.
Das Pflegegeld soll ein selbstbestimmtes und ein nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Das Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der Einsatz einer Betreuungskraft ist nicht erforderlich.
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölfmal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand. Die aktuelle Höhe des Pflegegeldes je nach Pflegestufe finden Sie unter http://www.bundessozialamt.gv.at/cms/basb/etr/story.html?channel=CH0008&document=CMS1198239610648 
 
REFERENZEN
Überlegen Sie noch, ob die 24-Stunden Betreuung von SunSet Blvd. die richtige Entscheidung ist? Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Vermittlungsagenturen gemacht und möchten nun den Schritt wagen, dem Angebot von SunSet Blvd Ihr Vertrauen zu schenken? Überzeugen Sie sich selbst und lesen Sie die Referenzen von zufriedenen Kunden, die die Leistungen von unseren fürsorglichen Betreuungskräften nur weiterempfehlen können.
REGIONALER ANSPRECHPARTNER
SunSet Blvd. ist eine slowakische Agentur mit Sitz in der Slowakei. Wir bemühen uns Ihnen eine höchst individuelle Behandlung anzubieten, aber wir wissen aus Erfahrung, dass viele ältere und pflegebedürftige Menschen eine Betreuung vor Ort bevorzugen. Mehr 
KEINE VERMITTLUNGSGEBÜHRE
Unser unverbindliches Angebot enthält eine Kostenaufstellung für unsere Personal- und Beratungsleistungen und für die Leistungen von unseren Betreuungskräften sowie den anfallenden Steuern. Die Sozialabgaben und Fahrtkosten werden separat berechnet. Mehr 
 
 
 
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